Rechtsanwalt
für Erbrecht
in Innsbruck

"Ich unterstütze Erblasser sowie Erben"

Beabsichtigen Sie Ihren Nachlass noch zu Lebzeiten zu planen und Ihren letzten Willen aufzusetzen? Um allfällige Erbschaftsstreitigkeiten zwischen Erbe, Erblasser und weiteren Familienangehörigen zu vermindern oder gar vermeiden zu können, ist es ratsam einen kompetenten Rechtsanwalt für Erbrecht zu konsultieren. Gerne helfe ich Ihnen, letztwillige Verfügungen zu erstellen oder bereits vorhandene Testamente auf deren Richtigkeit zu prüfen. 

Ich vertrete Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer und Erblasser bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Sollten Sie mit ungerechtfertigten Ansprüchen in Berührung kommen, stehe ich Ihnen selbstverständlich engagiert zur Seite, um diese erfolgreich abwehren zu können. Um Konfliktsituationen präventiv zu vermeiden, besteht unter anderem die Möglichkeit ein Erbübereinkommen zu treffen. Mir ist es stets ein Anliegen, die optimale Lösung zu finden und einen Ausgleich mit allen Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten zu finden. Sollte ein Verfahren mittels außergerichtlichem Wege nicht möglich sein, unterstütze ich Sie als Rechtsverteidigung in der Prozessführung gegenüber Erben und vertrete Sie hierbei vor allen zuständigen Gerichten und Behörden. 

Erbrechtliche Angelegenheiten sollten möglichst früh geplant und klar geregelt werden. Haben Sie Fragen im Erbrecht oder benötigen Sie einen Rechtsanwalt für Ihr individuelles Anliegen? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin zur Erstberatung in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Innsbruck.

Wie ich Ihnen im Erbrecht behilflich sein kann:

  • Versierte Beratung in der Nachlassplanung
  • Beratung und Betreuung in Verlassenschaftsverfahren 
  • Erstellung und Prüfung von letztwilligen Verfügungen, Testamenten
  • Registrierung im Testamentsregister
  • Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • Erstellung von Erb- und Pflichtteilsvereinbarungen 
  • Erstellung von Erbenübereinkommen 
  • Prozessvertretung in gerichtlichen Verfahren 
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen