Rechtsanwalt
für Schadenersatz & Gewährleistung
in Innsbruck
Meine Rechtsanwaltskanzlei hilft Ihnen gerne im Rahmen des Schadenersatz- und Gewährleistungsrechts in Ihrem persönlichen Anliegen. Sei es als Rechtsbetreuung nach einem Unfall, bei baulichen Mängeln sowie im Baurecht, nach fehlerhaften Arztbehandlungen oder in anderweitigen Schadenersatzfällen – als Ihr Anwalt unterstütze ich Sie, Ihre Rechte zu wahren und Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.
Kommt es zu einem Schaden, der rechtswidrig und schuldhaft verursacht wurde, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Dies gilt jedoch nicht nur für deliktische Schäden, sondern auch bei Vertragsverletzungen bzw. Vertragsbruch besteht Schadenersatzanspruch. Je nach Ausmaß des Schadens können beispielsweise Ansprüche auf Schmerzengeld, Verdienstentgang, Heilungs- und Behandlungskosten, materielle Schäden sowie ideelle Schäden (entgangene Urlaubsfreude, Schock- und Trauerschäden) zur Anwendung kommen.
Sollten Verhandlungen und Schmerzengeldforderungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht in einer einvernehmlichen Lösung enden, vertrete ich Sie gerne bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Rechte und wehre gegebenenfalls ungerechtfertigte Ansprüche ab. Dies gilt sowohl im Schadenersatzrecht als auch im Gewährleistungsrecht! Um Ihre Ansprüche daher rasch durchsetzen zu können, kontaktieren Sie mich schnellstmöglich für ein klärendes Erstgespräch in meiner Kanzlei in 6020 Innsbruck.
Wo ich Ihnen im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht behilflich sein kann:
- Unfälle (Verkehrs-, Sport- und Skiunfälle)
- Arzthaftungsrecht und Patientenrecht
- Bauliche Mängel sowie Baurecht
- Mangelhafte Erfüllung von Kauf-, Werkverträgen
- Produkthaftungsgesetz (PHG)
- Kfz-Mängel bei Autokauf